WICHTIGE INFORMATION ZUR VERSICHERUNG
Alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, sind versicherungs- und kennzeichenpflichtig. Eine Zulassung bei der Zulassungsstelle muss für die von uns angebotenen Fahrzeuge NICHT durchgeführt werden!
Mit der Lieferung erhalten Sie bei straßenverkehrszugelassenen Fahrzeugen eine EU-Betriebserlaubnis (COC = Certificate of Confirmity). Mit diesem Dokument können Sie bei jeder Versicherung oder Bank ein Versicherungskennzeichen beantragen.
Die in dem Dokument und auf dem Fahrzeug angegebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer braucht die Bank bzw. Versicherung für den Versicherungsschein.
Außerdem muss der Hersteller des Fahrzeuges eingetragen werden – sollte Ihre Bank oder Versicherung den Hersteller nicht finden, muss folgendes eingetragen werden:
Hersteller des Fahrzeuges: SONSTIGE KFZ-HERSTELLER
Hersteller-Schlüssel-Nr.: 0901
Fahrzeuge bis max. 6 km/h sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit, sollte aber in der privaten Haftplicht mitversichert werden. Hierzu reicht in der Regel eine Information an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Es wird kein Kennzeichen benötigt.