E-MOBILE UND E-KABINENFAHRZEUGE
bis max. 25 km/h

  • Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
  • Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. 
    AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind be­nötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein (nur bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen).
  • Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
  • Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
  • Steuerfrei
  • Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.