E-MOBILE UND E-KABINENFAHRZEUGE
bis max. 25 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein (nur bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen). - Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.