E-ROLLER, RAD-ROLLER UND E-MOBILE
bis max. 20 km/h

  • Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
  • Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. 
    AUSNAHME:
    Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüf­bescheinigung und keinen Führerschein.
  • Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). 
    Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
  • Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
  • Steuerfrei
  • Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.