E-ROLLER, RAD-ROLLER UND E-MOBILE
bis max. 20 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein. - Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen).
Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden. - Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.